In den vergangenen Wochen und Monaten ist im Streit um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei den Handwerksbetrieben und deren Kundinnen und Kunden viel Vertrauen verspielt worden. Die Ankündigung, das Gesetzt zur Heizungsaustauschpflicht nochmal überarbeiten zu wollen, schafft für Handwerk und Kunden weiter Ungewissheit.
Trotzdem legt der vorliegende Entwurf verbindliche Fristen für die Wärmeplanung zugrunde. Und geht sogar noch darüber hinaus: So soll die Pflicht zum Heizungsaustausch nach Ablauf der Frist für die Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung 2026 oder 2028 auch dann gelten, wenn dort keine Wärmeplanung vorliegt. Das ist verfassungsrechtlich problematisch und setzt gerade kleinere Kommunen in ländlichen Regionen enorm unter Druck. Bürgerinnen und Bürger in diesen ohnehin strukturschwachen Gebieten werden so weiter verunsichert