19.04.2024 - Bauen / Handwerk

Rede zur Novellierung der NBauO

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Peter Bofinger als ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat aktuell in der Wirtschaftswoche ausgeführt: Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedroht die politische Stabilität. Wenn die Menschen keine bezahlbaren Wohnungen mehr bekommen, schränkt das die Lebensqualität massiv ein.

Und fehlender Wohnraum führt dazu, dass die Zahl der Menschen, die in zu engen Wohnverhältnissen leben, 2023 erneut gestiegen ist. Laut statistischem Bundesamt wohnen mehr als 9,5 Millionen Menschen hierzulande auf zu engem Raum. Das ist mehr als jeder Zehnte. Ein eigenes Zimmer zum Spielen, Hausaufgaben machen oder um Freunde mitzubringen – ist für immer mehr Kinder in Deutschland ein unerfüllter Wunsch. Viele Familien haben einen ohnehin stressigen Alltag zwischen Arbeit und Kinderbetreuung. Das allein ist ein Spagat. Wenn dann aber Rückzugsmöglichkeiten fehlen, schlägt das auf das Wohlbefinden und die Gesundheit durch.

Das System Wohnungsbau hat den in 2023 schon befürchteten Kipppunkt nunmehr überschritten. Die Wohnungs- und Bauwirtschaft befindet sich im freien Fall, wie man beim 15. Wohnungsbautag in der letzten Woche in Berlin erschreckend unisono erfahren musste. Die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude ist in weiten Teilen Deutschlands um mehr als 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen. Noch dramatischer ist der Rückgang der Bauantragszahlen in vielen Regionen um bis zu 80 Prozent oder der Einbruch der Investitionen der Verbandsmitgliedsunternehmen des GDW um 50 Prozent. Was jetzt nicht beantragt wird, wird in den nächsten zwei Jahren nicht gebaut. Die Einschätzung der Bundesregierung jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen ist weiterhin richtig, nur leider ist der Fehlbedarf aktuell schon bereits auf bis zu 800.000 Wohnungen in Deutschland angewachsen. Der durch die Zurückhaltung der Auftraggeber, also der Wohnungswirtschaft und der privaten Bauherrn, die die Ärmel eigentlich hochkrempeln wollen, um sich Eigentum zu schaffen, resultierende Auftragsmangel im baugewerblichen Sektor führt nun genau zu dem Effekt, den ich persönlich beim Wohnungsbaugipfel hier im Wirtschaftsministerium angekündigt habe: Arbeitsplätze im Baugewerbe werden abgebaut. Gerade in den kleineren, mittelständischen, handwerklichen Betrieben, die in unserem Flächenland den größten Teil des Wohnungsbaus erstellen, geschieht dieser Prozess. Damit verlieren wir die Kapazitäten, um die 400.000 Wohnungen überhaupt noch bauen zu können. Und da reicht leider auch nicht der Versuch von Minister Lies in den letzten Wochen, eine bessere, positivere Grundstimmung zu verbreiten, sich unterzuhaken und gemeinsam mit Frau Geiwitz und Herrn Habeck den angeblichen Silberstreif am Horizont zu sehen. Stattdessen ist der „Seneca-Effekt“ eingetreten – das System Wohnungsbau kollabiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig ist die gesellschaftliche Erwartungshaltung an den Wohnungsbau auf ein Maß angewachsen, das nicht mehr leistbar und vor allem nicht mehr bezahlbar ist. Neben dem unmittelbaren Auftrag an den Wohnungsbau, das Grundbedürfnis  bezahlbares „Wohnen“, also Sicherheit, Geborgenheit, Heimat darzustellen, stiegen die Anforderungen an  Ausstattung sowie energetischem und technischem Anspruch in unrealistische Dimensionen. Es ist daher ein gesellschaftlicher Diskurs über angemessene Standards für den Wohnungsbau sofort zu führen, da sich das aufgeschaukelte System aus deutscher Vollkaskomentalität und übermäßiger Funktionalitätserwartung im Goldstandard an den Wohnraum weder technisch sinnvoll noch ökonomisch realisieren lässt.

Meine Damen und Herren - zu diesem Diskurs passt die vorgelegte Änderung der NBauO, mit den dort geplanten Änderungen und deutlichen Erleichterungen im Bereich von Bestandumbauten, Aufstockungen- und Erweiterungen, Stellplatzvorgaben aber eben auch im Bereich des Wohnungsneubaus im Hinblick auf einzuhaltende Grenzabstände, Barrierefreiheit und einfacheres bzw. experimentelles Bauen.  Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sehr deutlich, dass die  ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen dringend überprüft werden müssen und es eben landesseitig doch Stellschrauben gibt, um Bauen einfacher und kostengünstiger zu machen – jedoch gleichzeitig die  berechtigten Hinweise beispielsweise der kommunalen Spitzenverbände oder auch vom deutschen Institut für vorbeugenden Brandschutz entsprechend zu würdigen. Wichtig ist - diese Änderungen müssen gerade im Hinblick auf eine breite Anwendungsakzeptanz auch von den Baugenehmigungsbehörden unterstützt und mitgetragen werden. Und um den Gebäudetyp E auch für den privaten, nicht fachkundigen Bauherrn zu ermöglichen,  bedarf es Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmern wenn wir über Haftungsansprüche beim Wegfall von einzelnen normativen Regelungen sprechen oder der Beweislastumkehr im Werksvertragsrecht. Dies sind keine Lappalien und ich befürchte bei aller Euphorie können die rechtlichen Herausforderungen diese geplanten Änderungen noch deutlich einschränken.

Meine Damen und Herren, liebe Grüne, um eine wirkliche Kostenreduzierung im Bereich der Bestandssanierung aber auch dem Neubau zu erzielen, gehört für uns als CDU-Landtagsfraktion allerdings auch das Hinterfragen der energetischen Standards dazu. Das Aussetzen des verpflichtenden EH40 Standards auf Bundesebene kann da aus unserer Sicht nur der erste Schritt sein. Der Hebel des Klimaschutzes liegt in der Dekarbonisierung der Energieträger, nicht in der Nachkommastelle der eingesparten Kilowattstunde. Höhere Effizienzstandards senken zwar den Energieverbrauch, sie führen aber auch zu signifikant höheren Kosten im Bereich, Herstellung, Wartung, Instandhaltung und den Austausch von Bauteilen über den gesamten Lebenzsyklus. Infolgedessen zeigen auch die Kosten der CO2- und Energieeinsparung bei höheren Effizienzstandards, dass sowohl individuell als auch volkswirtschaftlich der bisher erreichte Standard nach dem Gebäudeenergiegesetz bereits das individuelle und volkswirtschaftliche Optimum aus wissenschaftlicher Sicht längst darstellt. Und hiermit spreche ich abschließend einen ganz wesentlichen Punkt an. Diese Änderung der NBauO kann allenfalls ein Anfang seitens der Landesregierung sein, um den Wohnungsbau sowie die Sanierung und den Umbau anzukurbeln. Es bedarf schon jetzt weiterer Schritte im Hinblick auf zinsvergünstigte Kreditprogramme der N-Bank für Neubauten auf dem Niveau EH55, einer Teilerstattung der Grunderwerbssteuer für die erste selbstgenutzte Immobilie oder Tilgungszuschüssen für den zweiten Förderweg der allgemeinen Mietwohnraumförderung.

Wir freuen uns daher auf die Beratungen im Wirtschaftsausschuss und unterstützen den vorgelegten, ambitionierten Zeitplan, um das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Pressematerial

Hier können Sie eine Sammlung von Pressefotos und meinen Lebenslauf downloaden.

Lebenslauf_Christian_Froelich_CDU-Landtagskandidat_2024_V1
PDF

Lebens­lauf (Vita)

Download 
Christian_Froelich_CDU_Landtagskandidat-113
JPG

Presse­fotos

Download 

Spendenkonto

CDU Kreisverband Göttingen

IBAN: DE81 5209 0000 0042 4528 74

Volksbank Kassel-Göttingen eG

Social Media

Folgen Sie mir auf meinen Social-Media Kanälen und erfahren Sie mehr über mich und meine Standpunkte...

© Christian Frölich

Start   |   Impressum   |   Datenschutz