30.05.2022 - Bauen / Pressemitteilung

Frölich für Verlängerung der Kurzarbeit

Ohne gesicherte Arbeitsplätze im Baugewerbe droht der Kollaps

Am 30. Juni 2022 endet die coronabedingte bundesweit eingeführte Regelung der Kurzarbeit.
Während der Pandemie hat die Möglichkeit der Kurzarbeit bei etlichen Betrieben dazu beigetragen, dass diese ihre Existenz sichern konnten. Leider haben sich die Zeiten seit dem Beginn der COVID-
19-Pandemie nicht beruhigt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Regelung der Kurzarbeit muss daher über das Ablaufdatum hinaus verlängert werden. „Es wäre völliger Irrsinn die Regelung der Kurzarbeit
nicht zu verlängern, wenn ganze Branchen nicht kollabieren sollen“, hält CDU-Landtagskandidat
Christian Frölich fest.


Die Baubranche würde der Wegfall der Kurarbeit-Regelung besonders schwer treffen. Auf die nach
wie vor nicht beigelegte Pandemie folgen nun die drastischen Folgen des Krieges in der Ukraine.
Inflationsbedingt steigen die Finanzierungskosten und die Materialpreise explodieren gewaltig.
Hinzu kommen die Störungen der Lieferketten durch die Null-Covid Politik der chinesischen
Regierung, die ganze Zulieferungsregionen abschottet. „Während das Baugewerbe auf einen
unkalkulierbaren Herbst und Winter zusteuert, streitet sich die Ampel-Koalition über die
Finanzierung der Kurzarbeit“, zeigt sich Frölich fassungslos.


Die Systemrelevanz des Baugewerbes zeigt sich nicht zuletzt in den Plänen der Ampel-Koalition.
Denn um das Ziel von 400.000 neuen Wohneinheiten im Jahr zu realisieren, müssen die Arbeitsplätze
der Branche gesichert werden. Es wird daher höchste Zeit ein klares Signal an das deutsche
Baugewerbe und das Handwerk zu senden, indem die Regelung der Kurzarbeit verlängert wird.

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