03.04.2023 - Kommunalpolitik / Pressemitteilung / Standpunkte / Wahlkreis

Flächenausweisung für Windenergie beschneidet kommunale Selbstverwaltung

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Frölich hat in einer Anfrage an die Landesregierung um zusätzliche Aufklärung zu den Ergebnissen der Windflächenpotenzialstudie 2023 für den Landkreis Göttingen gebeten. Ein „Windenergiegipfel“ der CDU-Landtagsfraktion hat die Bedenken der Kommunen zur Planungssicherheit und dem möglichen Eingriff in ihre Selbstverwaltung aufgenommen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat diese Unklarheit zum Anlass genommen und am 21.03.2023 einen „Windenergiegipfel“ mit rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Kommunen veranstaltet. Dort bekräftigten die Vertreter der Kommunen die Befürchtung, das Land Niedersachsen könnte in ihre kommunale Selbstverwaltung eingreifen. „Die einhellige Sorge aller Kommunen ist vor allem die Geschwindigkeit, mit welcher Umweltminister Christian Meyer die Ausweisung der Flächen vorantreiben will. Die zusätzlich bestehende Unsicherheit macht es für die Kommunen schwer ihr Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) zu ändern“, kritisiert Frölich scharf.

Denn der Artikel 35 des Baugesetzbuches des Bundes sieht vor, dass das Land Niedersachsen einer Kommune Flächen zur Bebauung mit Windenergieanlagen vorschreiben kann, wenn die Kommune die Flächen nicht rechtzeitig in ihrem RROP verankert. „Dieser Schritt beschneidet die kommunale Selbstverwaltung. Gleichzeitig stell das Land die Kommunen vor die Situation den Bürgerinnen und Bürger den Bau von Windrädern vermitteln müssen, die sie im Zweifel gar nicht selbst beschlossen haben“, erklärt Frölich seine Kritik weiter.

Das ursprüngliche Ziel von Frölichs Anfrage war es zu verstehen, wie das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter Christian Meyer (Grüne) zu den sehr stark voneinander abweichenden Prozentzahlen für die einzelnen Landkreise gekommen ist. Doch die Antworten der Landesregierung gehen kaum über die allgemeinen Informationen hinaus, die bereits auf der Homepage des Ministeriums nachzulesen sind. Für den Landkreis Göttingen ergibt sich aus Sicht der Studie ein theoretischer Flächenanteil von 4,94 Prozent. Nach Abzug der Ausschlussgebiete bleiben 0,96 Prozent der Flächen übrig, die zu 80 Prozent als Windenergieflächen genutzt werden könnten.

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